Repräsentationstheorie bei Sprengstoffdelikten
BGer 6B_795/2021 vom 27.04.2022 (Publikation vorgesehen) Art. 224 Abs. 1 StGB StGB BT Bei der Auslegung der Sprengstofftatbestände von Art. 224 bis 226 StGB ändert das Bundesgericht seine bisherige Praxis und folgt nun der Repräsentationstheorie. Demnach reicht nun nicht mehr bloss die konkrete Gefährdung eines einzelnen Menschen oder einer einzelnen fremd