Nicht vorhandene Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft
BGer 1B_472/2021 vom 22.03.2022 (Publikation vorgesehen) Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 3 BGG, Art. 42 Abs. 1 BGG, Art. 434 StPO Das Bundesgericht tritt in ungewohnter Art auf eine Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft nicht ein, indem es ihr das rechtlich geschützte Interesse an der Aufhebung oder Änderung eines Entschädigungsentscheids abspricht. Hintergrun