Aufforderung zur Bekanntgabe des Handycodes während der Hausdurchsuchung
BGer 1B_535/2021 vom 19.05.2022 Art. 140f StPO, Art. 158 StPO Beweisrecht, nemo tenetur Fragen durch die Polizei anlässlich einer Hausdurchsuchung sind zulässig und bedürfen keiner vorgängigen Rechtsbelehrung. Die Staatsanwaltschaft führte gegen A. ein Strafverfahren wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit einem Kind und mehrfacher harter Pornografie.