Fristenwirrwarr bei der Auskunfts- und Einsichtsklage (Art. 697b OR)
Generalversammlung, Verwaltungsrat, Aktionärsrechte Das revidierte Aktienrecht ist seit über zwei Jahren in Kraft und mit Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2024 finden die neuen Bestimmungen nun uneingeschränkt Anwendung. Im Zuge der Revision haben auch das Auskunfts- und Einsichtsrecht gewisse Änderungen erfahren: Aktionäre nicht kotierter Gesellsc