Über Adrian König

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L Leitartikel

Fristenwirrwarr bei der Auskunfts- und Einsichtsklage (Art. 697b OR)

Generalversammlung, Verwaltungsrat, Aktionärsrechte Das revidierte Aktienrecht ist seit über zwei Jahren in Kraft und mit Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2024 finden die neuen Bestimmungen nun uneingeschränkt Anwendung. Im Zuge der Revision haben auch das Auskunfts- und Einsichtsrecht gewisse Änderungen erfahren: Aktionäre nicht kotierter Gesellsc

L Leitartikel

Verfahrensleitung an der Generalversammlung – Vorschläge zum Umgang mit mehreren Anträgen

Generalversammlung Demokratie lebt von Abstimmungen.[1] Dies ist auch der Fall bei einer Aktiengesellschaft. Das «Volk» einer Gesellschaft ist gem. Art. 698 OR[2] die Generalversammlung (GV). Sie legt die Gesetze (d. h. die Statuten) fest und wählt die Regierung (d. h. den Verwaltungsrat). Ihren Willen bildet sie über Abstimmungen und Wahlen (Art. 698 Abs. 

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