Vorhand- und Vorkaufsrecht in einem Aktionärsbindungsvertrag
BGer 4A_379/2024 vom 05.11.2024Art. 19 ORAktionärbindungsvertrag A. (Kläger, Beschwerdeführer) gründete im Jahr 2011 die C. AG. B. (Beklagte, Beschwerdegegnerin) arbeitete in diesem Unternehmen. Im Jahr 2018 gründete der Kläger im Rahmen einer Nachfolgeregelung die D. AG. Das Aktionariat dieser neuen Gesellschaft setzte sich aus dem Kläger, der Beklagten, E