Über Christine Bassanello

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V Vorgestellt

Anina Kuoni – «Es besteht Raum für die Weiterentwicklung des Schweizer Arbeitsrechts durch die Rechtsprechung.»

Anina Kuoni hat sich seit Beginn ihrer Tätigkeit in Basler Wirtschaftskanzleien auf die Bereiche Arbeitsrecht, öffentliches Dienstrecht sowie Beschaffungs- und Vertragsrecht spezialisiert. Als Fachanwältin SAV Arbeitsrecht berät und vertritt sie ihre Klientschaft in sämtlichen Belangen des privaten und öffentlichen Arbeitsrechts. Sie unterstützt Vergabestel

U Urteilsbesprechungen

Haftung des Arbeitgebers bei mangelndem Versicherungsschutz

Cour de Justice GE ACJC/776/2025 vom 06.06.2025Art. 25 L-GAV des Gastgewerbes Art. 97 OR Art. 104 Abs. 1 ORUnfallversicherung, Unfall, Arbeitgeberpflichten, Haftung Der Arbeitnehmer war ab dem 1. Juli 2021 als Servicemitarbeiter in einem Genfer Café-Restaurant angestellt. Das Arbeitsverhältnis wurde beim Wechsel der Betriebsführung per 1. Juli 2022 auf den

V Vorgestellt

Johannes Vontobel – «Wer sich gerecht behandelt fühlt, ist viel eher bereit, ein unerwünschtes Urteil zu akzeptieren.»

Johannes Vontobel ist seit 2022 Präsident am Zivilgericht Basel-Stadt und damit unter anderem Vorsitzender des kantonalen Arbeitsgerichts. Davor war er über zehn Jahre Anwalt und Partner in einer privat- und wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei in Basel. Sein Fokus lag dabei insbesondere auf der Prozessführung und dem Konfliktmanagement. Berei

P Praktisches

Sexuelle Belästigung – Empfehlungen für die Praxis

Sexuelle Belästigung, Persönlichkeitsschutz, Diskriminierung, Fürsorgepflicht Als Ergänzung zum zeitgleich erschienenen Leitartikel (Christine Bassanello/Elif Karateke, Der Schutz vor sexueller Belästigung im Arbeitsrecht, legalis brief ArbR 22.05.2025) werden im Folgenden zielgerichtete Präventions- und Interventionsmassnahmen aufgezeigt, durch die Arbeitg

L Leitartikel

Der Schutz vor sexueller Belästigung im Arbeitsrecht

Sexuelle Belästigung, Persönlichkeitsschutz, Diskriminierung, Fürsorgepflicht Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz stellt eine Verletzung der persönlichen Integrität dar. Sie gefährdet nicht nur das individuelle Wohlbefinden der Arbeitnehmenden, sondern verschlechtert auch das Arbeitsklima. Eine Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Fr

V Vorgestellt

Melanie Huber – «Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen offen sein für die Umschulung von Arbeitskräften.»

Melanie Huber ist seit 2010 als Advokatin bei der Kanzlei Kellerhals Carrard in Basel tätig. Sie ist Fachanwältin SAV Arbeitsrecht und Co-Verantwortliche für das Team Arbeitsrecht Basel. Melanie Huber ist Spezialistin für alle arbeitsrechtlichen Fragen und hat langjährige Erfahrung im Führen von arbeitsrechtlichen Prozessen. Daneben amtiert sie als Arbeitge

L Leitartikel

Die Regelung des Arbeitsverhältnisses

Arbeitsvertrag, Geräte für Home Office, Weisungsrecht Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Basis der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und regelt deren Rechte und Pflichten. Neben dem Arbeitsvertrag bestehen häufig weitere Regelungen. Welche Arten von Regelungen gibt es? Wie ist das Zusammenspiel mit dem Arbeitsvertrag? Mit diesen Themen

P Praktisches

Checkliste – Erstellung von Reglementen

Arbeitsvertrag, Weisungsrecht Neben Arbeitsvertrag, Weisungen und individuellen Vereinbarungen, die in Ergänzung des Arbeitsvertrags oder nebst diesem Bestand haben sollen, werden häufig Reglemente zu diversen Themen (z.B. Homeoffice, interne Untersuchungen oder Weiterbildungen) erlassen. Die nachfolgende Checkliste begleitet den zeitgleich erschienenen Lei

U Urteilsbesprechungen

Verrechnung einer Lohnforderung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

OGer AG ZVE.2024.14 vom 17.12.2024Art. 120 Abs. 1 OR Art. 321e OR Art. 323b ORLohn, Lohnrückbehalt Der Kläger war vom 1. Dezember 2019 bis zum 30. November 2020 als Geschäftsführer der Beklagten tätig. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses machte er ausstehende Lohnforderungen in Höhe von CHF 19'166.65 geltend. Diese umfassten den Lohn für November 2020

U Urteil des Monats

Schadenersatz aus anderem Rechtstitel

OGer AG 4A_463/2024 vom 03.12.2024Art. 336a Abs. 1 und 2 ORmissbräuchliche Kündigung, Arbeitgeberpflichten, Entschädigung Der Beschwerdeführer A. war als Arbeitnehmer bei der B. AG angestellt. Am 27. März 2018 wurde ihm von der Arbeitgeberin gekündigt, wodurch das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2018 endete. Das Arbeitsgericht Bülach qualifizierte die Kündig

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