Nichtige Ănderung von Nebenkosten
MietGer ZH MJ240061-L vom 31.03.2025Art. 257a f. OR Art. 269d Abs. 3 OR Art. 62 ff. OR Art. 128 ORNebenkosten Die Parteien hatten im Jahr 2006 einen Mietvertrag abgeschlossen, der pauschale Nebenkosten fĂŒr Heizung, Warmwasser und Antennen-/KabelfernsehgebĂŒhren vorsah. Im Februar 2014 Ă€nderte die Vermieterin die Nebenkostenregelung einseitig und fĂŒhrte Akont