Über Cristian Ruf

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Bisher hat Cristian Ruf, 24 Blog BeitrÀge geschrieben.

V Vorgestellt

Nicolas GmĂŒnder – «Der Schutz des Eigentums wird durch den Gesetzgeber und die Politik beschnitten.»

Nicolas GmĂŒnder ist GrĂŒndungspartner und Mitglied der GeschĂ€ftsleitung der GMÜNDER & GAMMA AG, deren Dienstleistungspalette die Bereiche Investment-Beratung (Transaktionsmanagement), Bewertung, Asset- und Portfoliomanagement, Projektmanagement, Bewirtschaftung, Verkauf und Vermietung umfasst. Zuvor war er Teamleiter sowie Stv. Standortleiter Bewirtschaf

U Urteil des Monats

Mietvertrag – Mietzins – zulĂ€ssige Bruttorendite

BGer 4A_339/2022 vom 31.10.2024 (Publikation vorgesehen)Art. 269a lit. c ORMietvertrag, Mietzins, Bruttorendite Die Parteien schlossen am 20. Juni 2014 einen Mietvertrag ĂŒber eine 3,5-Zimmer-Wohnung im Kanton Freiburg mit einem monatlichen Nettomietzins von CHF 1'600. Der Mietvertrag begann am 1. Juli 2014 und konnte mit einer Frist von drei Monaten gekĂŒndi

V Vorgestellt

Anetta Ilona SpeishĂ€ndler – «Ein korrektes Verhalten des Mieters ist mehr wert als ein hoher Mietzins.»

Anetta SpeishĂ€ndler lebte bis zu ihrer Heirat 1976 in Ungarn. In Budapest hat sie die Matura und die PĂ€dagogische Hochschule absolviert. In der Schweiz besuchte sie Dr. Raebers Höhere Handelsschule und diverse Buchhaltungskurse. Sie war in diversen TreuhandbĂŒros als Steuerberaterin und Buchhalterin tĂ€tig, bevor sie das erste Mal mit der Liegenschaftsverwalt

P Praktisches

Einmalige oder erstmalige Erstreckung?

Erstreckung Bei der Erstreckung von Wohn- und GeschÀftsmietverhÀltnissen sieht das Gesetz vor, dass im Rahmen der gesetzlichen Höchstdauer der Erstreckung eine oder zwei Erstreckungen gewÀhrt werden können (Art. 272b Abs. 1 OR). Im Falle einer erstmaligen Erstreckung hat die Mietpartei die Möglichkeit, spÀtestens 60 Tage vor Ablauf der ersten Erstreckung ei

U Urteil des Monats

Mietvertrag – RĂŒckgabe der Mietsache – Ersatzmieter

BGer 4A_296/2024 vom 17.07.2024Art. 264 ORMietvertrag, RĂŒckgabe der Mietsache Die Parteien schlossen unter dem Datum vom 18. Dezember 2018 einen befristeten Mietvertrag betreffend BĂŒrorĂ€umlichkeiten ab. Als Nutzungszweck wurde die Nutzung als BĂŒro vereinbart. Der Mietzins betrug CHF 10'600.00 pro Monat. Der Mieter mietete die BĂŒrorĂ€umlichkeiten indes nicht

U Urteilsbesprechungen

Ausweisung – Mutwillige ProzessfĂŒhrung – Noven

CJ GE ACJC/922/2024 vom 16.07.2024Art. 128 ZPO Art. 257d ZPO Art. 317 ZPOAusweisung Die Anlagestiftung B. (Vermieterin) und A. und E. (Mieter) schlossen im Hinblick auf eine Aufstockung der streitgegenstĂ€ndlichen Liegenschaft einen befristeten (GeschĂ€ftsraum-)Mietvertrag betreffend BĂŒrorĂ€umlichkeiten im siebten Stock einer Liegenschaft in Genf. Vereinbart w

U Urteilsbesprechungen

Rechtsschutz in klaren FĂ€llen (Mieterausweisung)

KGer GR ZK2 24 16 vom 10.07.2024Art. 257d OR Art. 257d ZPO Ausweisung Der Mieter einer 4Âœ-Zimmer-Wohnung inkl. Parkplatz geriet ab Oktober 2023 mit den Mietzinszahlungen in Verzug, sodass der Vermieter am 4. Dezember 2023 eine Mahnung unter KĂŒndigungsandrohung i.S.v. Art. 257d Abs. 1 OR aussprach. Nachdem die ausstehenden BetrĂ€ge nicht beglichen wurden, kĂŒn

U Urteilsbesprechungen

Anfechtung KĂŒndigung – Erstreckung Mietvertrag

OGer SO ZKBER.2024.20 vom 03.07.2024Art. 271 OR Art. 272 ORErstreckung Am 18. Oktober 2017 unterzeichnete die C. AG (Vermieterin) mit D. und E. (Mieter) einen Mietvertrag betreffend GewerberĂ€umlichkeiten. Mietbeginn war der 16. November 2017. Die Parteien vereinbarten eine Mindestvertragslaufzeit bis 31. MĂ€rz 2023 und eine sechsmonatige KĂŒndigungsfrist auf

P Praktisches

Was bedeutet «besenrein»?

RĂŒckgabe der Mietsache, RĂŒckgabe Der Zustand des Mietobjektes im Zeitpunkt der RĂŒckgabe im Allgemeinen Mieter stellen sich regelmĂ€ssig die Frage, in welchem Zustand das Mietobjekt zurĂŒckzugeben ist. Das Gesetz beantwortet diese Frage nicht. Art. 267 Abs. 1 OR besagt lediglich (wenig hilfreich): «Der Mieter muss die Sache in dem Zustand zurĂŒckgeben, der sich

V Vorgestellt

Peter Zahradnik – «Es zahlt sich aus, wenn man an Schlichtungsverhandlungen gut kopfrechnen kann.»

Peter Zahradnik schloss 1984 sein Studium an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen FakultĂ€t der UniversitĂ€t ZĂŒrich ab. Zwischen 1987 und 1989 nahm er als Delegierter an AuslandeinsĂ€tzen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) teil. Von 1991 bis 1996 war er Vorsitzender respektive Leiter der Schlichtungsbehörde in Mietsachen in ZĂŒrich; seit 19

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