Über Flora Stanischewski

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V Vorgestellt

René Hirsiger – «Das Arbeitsrecht lebt von wirtschaftlichen Zwängen und menschlichen Emotionen.»

René Hirsiger schloss sein Studium im Jahr 2006 an der Universität St. Gallen ab, wo er auch promovierte. Dazwischen absolvierte er das Anwaltspraktikum in einer führenden Wirtschaftskanzlei in Zürich und an einem Gericht. Er ist seit 2011 als Anwalt im Arbeitsrecht tätig, seit 2013 bei Blesi & Papa. Er ist Fachanwalt SAV Arbeitsrecht und eidg. [...]Flo

L Leitartikel

Überblick Bonus – Gratifikation oder Lohnbestandteil?

Bonus, Gratifikation In der Praxis stellen sich immer wieder Fragen betreffend die Qualifikation von Bonusvereinbarungen. Auch die Gerichte sind häufig mit Bonusstreitigkeiten konfrontiert. Im Folgenden werden daher die Grundsätze der Abgrenzung zwischen Gratifikation und Lohnbestandteil behandelt. I. Grundlagen Der «Bonus» ist zunächst ein untechnischer Be

P Praktisches

Schema zur Qualifikation von variablen Vergütungen

Bonus, Gratifikation Das folgende Schema ergänzt den zeitgleich erschienen Leitartikel der Autorin (Flora Stanischewski, Überblick Bonus – Gratifikation oder Lohnbestandteil?, legalis brief ArbR 22.5.2024) und soll dabei helfen, vorhandene vertragliche Regelungen von Boni bzw. variablen Vergütungen rechtlich zu qualifizieren. In einer gerafften, vereinfacht

U Urteil des Monats

Kürzung der unechten Gratifikation aufgrund Abwesenheit im Mutterschaftsurlaub

BGer 4A_597/2023 vom 15.05.2024Art. 322 OR Art. 322d OR Art. 3 GlGGratifikation, Mutterschaftsurlaub, Diskriminierung A. (Beschwerdeführerin) war bei der B. AG (Beschwerdegegnerin 1) ab 1. Mai 2017 als «Manager Government Affairs and Compliance» in einem 100%-Pensum angestellt. Neben dem Lohn vereinbarten die Parteien einen leistungsabhängigen Bonus von bis

U Urteilsbesprechungen

Ungerechtfertigte fristlose Kündigung

BGer 4A_546/2023 vom 13.05.2024Art. 337 ff. ORFristlose Kündigung, Konkurrenzverbot B. war ab 1. September 2018 als «Managing Director/Country Manager Switzerland» bei der A. AG angestellt. Vom 4. September 2018 bis zum 20. März 2020 war B. Geschäftsführer und vom 31. Januar 2019 bis zum 20. März 2020 Präsident des Verwaltungsrats der Arbeitgeberin. B. hatt

V Vorgestellt

Gudrun Österreicher – «Trotz vermehrtem Fokus auf Work-Life-Balance nehmen Belastungssituationen eher zu.»

Gudrun Österreicher schloss 1998 ihr Studium an der Universität Zürich ab und erwarb ein Jahr später die Zulassung zur Rechtsanwältin. Seit 2007 ist sie zudem Fachanwältin SAV Arbeitsrecht. Ihre Fachgebiete sind das Arbeits- und öffentliche Personalrecht, die Prozessführung sowie das Ausländerrecht. Durch ihre Tätigkeit in verschiedenen Zürcher Kanzleien ve

U Urteilsbesprechungen

Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer

OGer ZH LA220022-O/U vom 14.09.2023Art. 337 ff. ORFristlose Kündigung A. war zunächst bei der B. AG als «Finance Manager», später bei der C. AG als «Head Accounting» angestellt. Innerhalb der C. AG entstand ab Herbst 2019 ein Streit, dessen Hintergründe nicht geklärt werden konnten, der aber dazu führte, dass mehrere Verwaltungsräte die C. AG verliessen und

R Regesten

Behördliche Betriebsschliessung wegen des Coronavirus

BGer 4A_53/2023 vom 30.08.2023Kurzarbeit, Lohnfortzahlung Das Bundesgericht hat am 30. August 2023 eine Medienmitteilung zu einem Entscheid betreffend behördliche Betriebsschliessungen wegen des Coronavirus erlassen. Mehrere Lehrkräfte einer Privatschule hatten im Januar 2020 ihre Arbeitsverhältnisse per Ende August 2020 gekündigt. Aufgrund der behördlichen

U Urteilsbesprechungen

Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin im öffentlichen Personalrecht

BGer 8C_78/2023 vom 21.08.2023Personalgesetz SO Gesamtarbeitsvertrag Art. 29 Abs. 2 BVArbeitgeberpflichten B. (geboren 1964) arbeitete seit 1. Dezember 2013 als juristischer bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Arbeitgeberin. Ab 28. September 2019 war er – durch seinen Hausarzt attestiert – durchgehend in unterschiedlichem Umfang arbeitsunfähig. Mit

U Urteil des Monats

Ordentliche Kündigung aufgrund Treuepflichtverletzung im öffentlichen Personalrecht

BGer 8C_372/2023 vom 07.08.2023Personalgesetz des Kantons Zürich Vollzugsverordnung zum Personalgesetz des Kantons Zürich Art. 29 Abs. 2 BVordentliche Kündigung, Treuepflicht A. (geboren 1968) war seit September 2002 an der Berufsfachschule X zuletzt als Berufsschullehrperson angestellt. Am 28. Oktober 2020 wurde A. schriftlich verwarnt bzw. erhielt eine Di

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