Bestätigung der Weitergeltung der bisherigen Praxis zur Sonderuntersuchung unter altem Recht (Art. 697c OR ff.)

BGer 4A_250/2025 vom 15.10.2025Art. 697d ORSonderuntersuchung, Aktien Zwischen der B. AG und der A. AG bestand seit 1997 eine enge geschäftliche Zusammenarbeit. Um diese Beziehung zu vertiefen, kaufte die B. AG im Jahr 2010 von der D. AG 15 (von insgesamt 100) Aktien der A. AG. Ab 2020 verschlechtere sich das Verhältnis zwischen den Parteien. Zuhanden der o