Über Irene Biber

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Bisher hat Irene Biber, 15 Blog BeitrÀge geschrieben.

V Vorgestellt

Sandra Heinemann – «FĂŒr Vermieter wird es immer herausfordernder, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.»

Nach ihrer Ausbildung an der UniversitĂ€t St. Gallen (HSG) war Sandra Heinemann bei einer Schweizer Grossbank im Bereich Legal und Compliance tĂ€tig. Im Anschluss an ihren Auslandaufenthalt absolvierte sie ein Gerichtspraktikum, seit 2008 ist sie beim HauseigentĂŒmerverband ZĂŒrich beschĂ€ftigt. Dort hat sie zunĂ€chst in der telefonischen Rechtsauskunft Mitgliede

P Praktisches

Was sind Nebenkosten, und worauf ist besonders zu achten?

Nebenkosten In der Praxis lĂ€sst sich immer wieder beobachten, dass seitens der Mieter dem Thema Nebenkosten zu wenig Beachtung geschenkt wird. Oft ist Mietern auch der Unterschied zwischen Brutto- und Nettomietzins nicht bekannt bzw. kĂŒmmern sie sich bei Unterzeichnung eines Mietvertrages nicht um dieses Thema. Umso grösser ist die Überraschung, wenn am End

V Vorgestellt

Roger Nef – «Es wĂ€re an der Zeit, auch wieder Mietprojekte gestalten zu können und nicht nur zu verhindern.»

Im Jahr 1985 startete Roger Nef seine Laufbahn in der Immobilienbranche als Juniorverwalter bei der Oerlikon-BĂŒhrle Immobilien AG, wo er vier Jahre spĂ€ter Abteilungsleiter wurde und bis 1993 tĂ€tig war.  In der Privera AG war er von 1994 bis 2008 in verschiedenen Funktionen tĂ€tig, ab 2002 als Mitglied der GeschĂ€ftsleitung. FĂŒr drei Jahre hat er [...]Irene Bi

P Praktisches

Wie beweise ich einen Mangel infolge zu geringer bzw. zu hoher Temperatur oder LĂ€rm?

MĂ€ngel, Beweislast In einem Verfahren zwischen Mieter und Vermieterin betreffend Mangelbehebung und Mietzinsreduktion infolge zu geringer Temperatur, ĂŒbermĂ€ssiger Hitze oder LĂ€rm handelt es sich sowohl bei der Temperatur als auch beim LĂ€rm um sogenannte rechtserhebliche Tatsachen, leiten die Mieter aus der Nichterreichung bzw. ÜbermĂ€ssigkeit der geltenden N

L Leitartikel

Wann ist es zu warm zum Wohnen?

MĂ€ngel, Mietzinsanpassung 1. Einleitung Angesichts von zunehmenden sommerlichen Hitzetagen mit Temperaturen weit ĂŒber 30 Grad dĂŒrfte die Diskussion betreffend angemessene Raumtemperatur in Wohn- und GeschĂ€ftsrĂ€umen zwischen Vermieterinnen und Mietern zunehmend an AktualitĂ€t gewinnen. Das Nichterreichen einer angemessenen Mindestraumtemperatur stellt mietrec

L Leitartikel

Die Unterhaltspflicht des GeschĂ€ftsmieters – Teil 2

Unterhalt, GeschĂ€ftsraum Anschliessend an den im letzten legalis brief – Fachdienst Mietrecht publizierten ersten Teil des Aufsatzes zum Thema Unterhaltspflicht des GeschĂ€ftsmieters soll hier nun das zugrunde liegende Urteil betrachtet werden, welches sich mit der mieterseitigen Unterhaltspflicht auseinandersetzte und dazu Stellung genommen werden. I. Urtei

L Leitartikel

Die Unterhaltspflicht des GeschĂ€ftsmieters – Teil 1

Unterhalt, Wohnraum, GeschĂ€ftsraum Das Urteil des Handelsgerichts ZĂŒrich vom 29. Juni 2020 bildet Anlass, in einem ersten Teil Überlegungen zur Frage nach dem zulĂ€ssigen Umfang der Überbindung von Unterhaltspflichten namentlich unter dem Titel des kleinen Unterhalts auf den GeschĂ€ftsmieter anzustellen und diese Frage vor dem Hintergrund der zwingenden gese

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RĂŒckforderung aus Nebenkostenabrechnung – Beweislastverteilung

KG Freiburg 102 2022 178 vom 31.03.3023 Art. 8 ZGB Verfahrensrecht, Beweislast, Nebenkosten Das Kantonsgericht Freiburg hatte eine Forderung auf RĂŒckerstattung angeblich zuviel bezahlter Nebenkosten auf Berufung des im erstinstanzlichen Verfahrens beinahe vollumfĂ€nglich unterliegenden Mieters zu beurteilen. Das Kantonsgericht ruft unter Hinweis auf das Urt

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Keine Aufsicht- oder Oberaufsicht des Bundesgerichts ĂŒber kant. Gerichte

BGer 4D_22/2023 vom 01.05.2023 Art. 3 ZPO   Verfahrensrecht, Schlichtungsbehörde   Ein Mieter hatte sich bis vor Bundesgericht vergeblich gegen eine KĂŒndigung und Ausweisung gewehrt, welche nicht Gegenstand des vorliegend interessierenden Urteils war. In einem anschliessenden Aufsichtsverfahren gegen ein Mitglied der Schlichtungsbehörde machte der

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Auslegungsstreit

BGer 4A_75/2023 vom 21.03.2023 Art. 6 ZPO Art. 253 OR   Mietzins, Verfahrensrecht   Nach dem Handelsgericht des Kantons Aarau hatte das Bundesgericht ĂŒber eine Mietvertragsauslegung zu urteilen. Die beklagte Mieterin stellte sich auf den Standpunkt, dass die von der Vermieterin eingenommenen Mietzinse von weiteren Mietern der gleichen Liegenschaft

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