Über Irene Biber

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L Leitartikel

Wohnschutz-Initiative in ZĂŒrich – Was Vermieterinnen und Mieter wissen sollten

Wohnraum Im Dezember 2024 wurde 500 Mietern in der Stadt ZĂŒrich innert einer Woche gekĂŒndigt; betroffen sind die Wohnungen dreier sog. Sugus-HĂ€user, einer Siedlung am Uetliberg sowie dreier Blöcke in Albisrieden. Aufgrund Ă€hnlicher VorfĂ€lle in der Vergangenheit haben SP, GrĂŒne, AL und der ZĂŒrcher Mieterinnen- und Mieterverband die kantonale «Wohnschutz-Init

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Lena StĂŒnzi – «Das Angebot an bezahlbarem Wohnraum ist zu klein.»

Lena StĂŒnzi studierte an der UniversitĂ€t ZĂŒrich und ist seit 16 Jahren in der ZĂŒrcher Rechtspflege tĂ€tig. Sie amtete als Gerichtsschreiberin am Bezirksgericht Meilen und am Obergericht ZĂŒrich und war als Ersatzrichterin an diversen Bezirksgerichten im Kanton im Einsatz. Seit 2020 ist sie gewĂ€hlte Bezirksrichterin am Bezirksgericht Horgen und prĂ€sidiert in d

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Janine Christen – «Der Kreis an vermeintlichen Fachpersonen wĂ€chst tĂ€glich.»

Nach der Wirtschaftsmatura und einem kurzen Ausflug in die Juristerei schloss Janine Christen eine Bankausbildung ab und arbeitete daraufhin im Anlagefondsbereich, bevor die Leidenschaft fĂŒr Immobilien im Jahr 2000 wieder ĂŒberhandnahm. Auf den Start bei der Göhner Merkur AG folgten einige Jahre bei der Privera AG und spĂ€ter bei der KM&P AG, dann wechsel

P Praktisches

Kann eine Mietzinserhöhung einvernehmlich vereinbart werden?

Mietzinsanpassung, Mietzins In der Ausgabe 06/23 hat Kollege Christoph Meyer eine Checkliste betreffend FormalitÀten bei einer (einseitigen) Mietzinserhöhung veröffentlicht. Die einseitige Mietzinserhöhung ist eine ausschliesslich einseitige WillenserklÀrung der Vermieterin. Unter gewissen UmstÀnden ist es aber auch möglich, dass sich die Vermieterin und de

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Sandra Heinemann – «FĂŒr Vermieter wird es immer herausfordernder, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.»

Nach ihrer Ausbildung an der UniversitĂ€t St. Gallen (HSG) war Sandra Heinemann bei einer Schweizer Grossbank im Bereich Legal und Compliance tĂ€tig. Im Anschluss an ihren Auslandaufenthalt absolvierte sie ein Gerichtspraktikum, seit 2008 ist sie beim HauseigentĂŒmerverband ZĂŒrich beschĂ€ftigt. Dort hat sie zunĂ€chst in der telefonischen Rechtsauskunft Mitgliede

P Praktisches

Was sind Nebenkosten, und worauf ist besonders zu achten?

Nebenkosten In der Praxis lĂ€sst sich immer wieder beobachten, dass seitens der Mieter dem Thema Nebenkosten zu wenig Beachtung geschenkt wird. Oft ist Mietern auch der Unterschied zwischen Brutto- und Nettomietzins nicht bekannt bzw. kĂŒmmern sie sich bei Unterzeichnung eines Mietvertrages nicht um dieses Thema. Umso grösser ist die Überraschung, wenn am End

V Vorgestellt

Roger Nef – «Es wĂ€re an der Zeit, auch wieder Mietprojekte gestalten zu können und nicht nur zu verhindern.»

Im Jahr 1985 startete Roger Nef seine Laufbahn in der Immobilienbranche als Juniorverwalter bei der Oerlikon-BĂŒhrle Immobilien AG, wo er vier Jahre spĂ€ter Abteilungsleiter wurde und bis 1993 tĂ€tig war.  In der Privera AG war er von 1994 bis 2008 in verschiedenen Funktionen tĂ€tig, ab 2002 als Mitglied der GeschĂ€ftsleitung. FĂŒr drei Jahre hat er [...]Irene Bi

P Praktisches

Wie beweise ich einen Mangel infolge zu geringer bzw. zu hoher Temperatur oder LĂ€rm?

MĂ€ngel, Beweislast In einem Verfahren zwischen Mieter und Vermieterin betreffend Mangelbehebung und Mietzinsreduktion infolge zu geringer Temperatur, ĂŒbermĂ€ssiger Hitze oder LĂ€rm handelt es sich sowohl bei der Temperatur als auch beim LĂ€rm um sogenannte rechtserhebliche Tatsachen, leiten die Mieter aus der Nichterreichung bzw. ÜbermĂ€ssigkeit der geltenden N

L Leitartikel

Wann ist es zu warm zum Wohnen?

MĂ€ngel, Mietzinsanpassung 1. Einleitung Angesichts von zunehmenden sommerlichen Hitzetagen mit Temperaturen weit ĂŒber 30 Grad dĂŒrfte die Diskussion betreffend angemessene Raumtemperatur in Wohn- und GeschĂ€ftsrĂ€umen zwischen Vermieterinnen und Mietern zunehmend an AktualitĂ€t gewinnen. Das Nichterreichen einer angemessenen Mindestraumtemperatur stellt mietrec

L Leitartikel

Die Unterhaltspflicht des GeschĂ€ftsmieters – Teil 2

Unterhalt, GeschĂ€ftsraum Anschliessend an den im letzten legalis brief – Fachdienst Mietrecht publizierten ersten Teil des Aufsatzes zum Thema Unterhaltspflicht des GeschĂ€ftsmieters soll hier nun das zugrunde liegende Urteil betrachtet werden, welches sich mit der mieterseitigen Unterhaltspflicht auseinandersetzte und dazu Stellung genommen werden. I. Urtei

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