Keine Einberufung einer GV durch VR nach Ablauf der Amtszeit

BGer 4A_387/2023, 4A_429/2023 vom 02.05.2024Art. 731b ORGeneralversammlung, Verwaltungsrat Die B. AG (nachfolgend: die Gesuchsgegnerin) wird gehalten von A., von C., die zugleich die einzige Verwaltungsrätin der B. AG ist, sowie von J., der minderjährigen Tochter von C. Die I. AG ist die Revisionsstelle der B. AG. A. (nachfolgend: der Gesuchsteller) reichte