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Konsumentenschutz als Dimension des UWG – Diskussion der Vernehmlassungsvorlage zur Revision des UWG

Der Tagungsleiter Dr. Mathis Berger, Rechtsanwalt in ZĂŒrich, begrĂŒsst die Referierenden und Teilnehmenden inmitten der ZĂŒrcher Altstadt in einem Saal der Wirtschaft Neumarkt. Inhalt dieser vom Schweizer Forum fĂŒr Kommunikationsrecht (SFâ€ąêŸ»Æ§) organisierten Zusammenkunft ist ein Meinungsaustausch ĂŒber die Revisionsvorlage «Änderung des UWG 2008». In der Hauptsache gehe es bei dieser UWG-Novellierung um Konsumentenschutz, und es lasse sich pointiert die Frage stellen, ob die Vorlage einer «Mogelpackung» gleichkomme und daher in ĂŒbertragenem Sinn ins UWG passe.

Das Gutachten der Wettbewerbskommission gemĂ€ss Art. 15 Abs. 1 KG – Schnittstelle zwischen Zivilprozess und Verwaltungsverfahren

GemÀss Art. 15 KG haben die Zivilgerichte dann, wenn in einem zivilrechtlichen Verfahren die ZulÀssigkeit einer WettbewerbsbeschrÀnkung in Frage steht, die Sache der Wettbewerbskommission zur Begutachtung vorzulegen. Dabei ist man sich grundsÀtzlich einig, dass das Gutachten der Wettbewerbskommission ein Zivilgericht nicht zu binden vermag.Im Rahmen dieses

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