Stärken und Schwächen der Europäischen Patentorganisation
Tagungsbericht zur INGRES-Veranstaltung vom 18. April 2008 in Bern
Tagungsbericht zur INGRES-Veranstaltung vom 18. April 2008 in Bern
Auf Ende 2006 wurde die Rekurskommission für geistiges Eigentum aufgelöst. Deren Zuständigkeiten sind per 1. Januar 2007 ins Bundesverwaltungsgericht überführt worden. Dieses hat sich auf dem Gebiet des geistigen Eigentums im Wesentlichen der Praxis der Vorgängerbehörde angeschlossen. Zum Teil, insbesondere im Bereich der Formmarken, ist aber eine Weiterent
Das Schweizer Forum für Kommunikationsrecht SF-FS beabsichtige eine Öffnung in Richtung Medienrecht, verkündet Dr. Andreas Meili, Rechtsanwalt, Zürich, den Teilnehmern der Veranstaltung. Auch einige Journalisten sind anwesend. Kritiker würden sagen, leitet Meili ein, dass eine Verrechtlichung des Presserats im Gange sei, obschon dessen Entscheide keine rechtlich durchsetzbaren Sanktionen nach sich zögen. Weil das Verfahren vor dem Presserat zudem «gratis» sei, würden Teile des Medienrechts dorthin verlagert.
Der Autor des Buches «Europäisches Markenrecht – das Gemeinschaftsmarkensystem» ist Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht und war Mitglied der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt von 1997 bis 2007. In konziser Form gewährt er dem Leser einen fundierten Einblick in das europäische Markenrecht. Gemäss der englischen Wendung «in
Der Schutz von Werktiteln hat in der modernen Informations- und Mediengesellschaft hohe Bedeutung. Trotzdem führt der Titelschutz in der immaterialgüterechtlichen Literatur ein Schattendasein. Dies, obwohl zentrale Fragen des im deutschen Markengesetz verankerten Titelschutzes noch nicht abschliessend geklärt bzw. umstritten sind, beispielsweise, wer Inhabe
Die Formmarke ist für die Rechtsprechung und Lehre bisher eine Knacknuss gewesen, denn sie liegt teilweise quer zu den etablierten markenrechtlichen Grundsätzen. Der Beitrag beleuchtet die Rolle und Bedeutung eines der beiden absoluten Ausschlussgründe für Formmarken: «Formen, die das Wesen der Ware ausmachen» (Art. 2 lit. b, Teil 1 MSchG).Peter Heinrich |
Mit der am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Fassung des PatG ergeben sich, insbesondere in Kombination mit der am 13. Dezember 2007 in Kraft getretenen Fassung des EPÜ, verschiedene potenzielle Probleme bei der Beurteilung der Neuheit eines Patents mit Wirkung für die Schweiz, wenn als Stand der Technik ein älteres Recht geltend gemacht wird.Kurt Sutter / M