Über Legalis

Der Autor hat bisher keine Details angegeben.
Bisher hat Legalis, 1260 Blog Beiträge geschrieben.

Marken und andere Kennzeichen

Der Autor stellt sich die Aufgabe, einen Einstieg in das deutsche und europäische Kennzeichnungsrecht zu vermitteln und dem Spezialisten ein Handbuch für die Praxis zur Verfügung zu stellen. Da Ulrich Hildebrandt sowohl als Lehrbeauftragter für Immaterialgüterrecht an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf wirkt wie auch über reiche einschlägige Erfah

Do you speak English? – Anmerkungen zum Bundesverwaltungsgerichtsentscheid B-804/2007, «Delight Aromas (fig.)»

Im Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Dezember 2007 kommt dieses (in Übereinstimmung mit der Vorinstanz) zum Schluss, dass das Zeichen «Delight Aromas (fig.)» zwar eine anpreisende Qualitätsangabe im Sinne von «genussvolle Aromen» darstellt. Es anerkennt dennoch auf Eintragung der Marke im Schweizerischen Register mit der Begründung, dass der Be

Nationales/Nouvelles nationales (2008 Ausgabe 6)

Nach dem revidierten Europäischen Patentübereinkommen und dem Londoner Übereinkommen treten am 1. Juli 2008 die Änderungen des Patentgesetzes vom 22. Juni 2007 sowie der Patentrechtsvertrag vom 1. Juni 2000 in Kraft. Zugleich wird auch das angepasste Ausführungsrecht in Kraft gesetzt. Damit ist der substanzielle Teil der Patentgesetzreform abgeschlossen.

Aus dem Institut/Nouvelles de l’Institut (2008 Ausgabe 6)

Ab 1. Juli 2008 werden Marken, Patente, Designs und Topographien nicht mehr im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB), im Schweizerischen Patentblatt (+pat+) und im Schweizerischen Designblatt (mod. dép.) veröffentlicht. Die rechtswirksame Publikation von Neueintragungen und Registeränderungen erfolgt ab diesem Zeitpunkt ausschliesslich elektronisch, in der Schutzrechtsdatenbank des Instituts www.swissreg.ch.

«Neues Urheberrecht» – 7. Urheberrechtstagung

Einst gegründet zur Begleitung einer Novellierung des Urheberrechts kehre das Schweizer Forum für Kommunikationsrecht (SF-FS) mit dieser Veranstaltung quasi zu seinen Wurzeln zurück; wegen der aktuellen Revision seien neue Fragen zu beantworten, leitet Prof. Dr. Reto M. Hilty, Universität Zürich und Max Planck Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, München, im Zürcher Zunfthaus zur Schneidern ein. Mit helvetischer Verzögerung habe der Gesetzgeber Anpassungen an das EU-Recht vorgenommen. Jener sei insofern Positives abzugewinnen, als man aus Fehlern habe lernen können.

Nach oben