«Benetton/G-Star»: Keine Unterscheidungskraft durch Benutzung im Falle des Eintragungshindernisses von MarkenRL 3 I e (iii)
Anlass des Urteils des EuGH vom 20. September 2007 war ein Vorabentscheidungsersuchen zur Frage, ob Art. 3 Abs. 1 lit. e (iii) MarkenRL dahin auszulegen ist, dass der darin enthaltene Ausschlussgrund der Eintragung einer Form als Marke dauerhaft entgegensteht, wenn die Ware von solcher Art ist, dass ihr Àusseres Erscheinungsbild und ihre Formgebung durch de