Praxis des Immaterialgüterrechts in der Schweiz (2011 Ausgabe 10)
Die jüngste Tagung zur Praxis des Immaterialgüterrechts in der Schweiz fand im Anschluss an die jährliche Mitgliederversammlung im Lake Side Casino Zürichhorn in Zürich statt und wurde von RA Dr. Christoph Gasser organisiert. RA Dr. Michael Ritscher, der die Tagungsleitung innehatte, wies eingangs darauf hin, dass der Fokus der Tagung nicht auf dem Patentprozessrecht liege, da am 22. November 2011 eine eigene Veranstaltung zu diesem Thema stattfinden wird.
Kollisionen von Kennzeichen
Kollisionen von Kennzeichen, auch zwischen solchen unterschiedlicher Typologie, sind alltäglich und angesichts der grossen Zahl von Kennzeichen auch nicht zu vermeiden. Das richterliche Ermessen ist dabei sehr gross, und entsprechend schwierig ist oft die Prognose der richterlichen Beurteilung. Jürg Müller präsentiert einen Cicerone, einen «Führer», welcher
«Jovani», Urteil des Handelsgerichts Zürich vom 17. Mai 2010
Der Lieferant kann sich in einem Alleinvertriebsvertrag verpflichten, im Gebiet seines Alleinvertreters selbst keine Kunden zu beliefern. Dies gilt sowohl für Aktiv- wie für Passivverkäufe. Ein solches Direktbelieferungsverbot verletzt Art. 5 KG nicht.Gion Giger | 2011 Ausgabe 10
Die Schutzschrift gemäss Art. 270 ZPO unter Berücksichtigung der bisherigen kantonalen Praxis
Der vorliegende Beitrag setzt sich mit der Schutzschrift gemäss Art. 270 ZPO auseinander und untersucht insbesondere, inwieweit die bisherige kantonale Rechtsprechung sich auf die Schutzschrift unter neuem Recht auswirken kann.La présente contribution traite du mémoire préventif au sens de l’art. 270 CPC et examine en particulier dans quelle mesure la juris