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Aus dem Institut | Nouvelles de l’Institut (2011 Ausgabe 2)

Die neue Praxis gilt, wenn ein Patentinhaber, dessen Patent erst nach der ersten Marktzulassung des Erzeugnisses als Arzneimittel erteilt worden ist, fristgerecht ein Gesuch um Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats einreicht. Neu kann auch diesem Gesuchsteller ein Zertifikat erteilt werden, selbst wenn im Gesuchszeitpunkt einem oder mehreren anderen Patentinhabern für das gleiche Erzeugnis bereits ein Zertifikat erteilt worden ist.

Markenschutz durch Art. 3 lit. e UWG

In seiner jüngeren Rechtsprechung hat das Bundesgericht Anlehnungen an fremde Kennzeichen und Ausstattungen wiederholt nicht nur unter dem Titel der Verwechslungsgefahr, sondern auch unter dem Stichwort der Rufausbeutung bzw. der unnötig anlehnenden Werbung i.S.v. Art. 2 bzw. 3 lit. e UWG auf ihre Zulässigkeit hin überprüft. Der diesjährige Ittinger Workshop zum Kennzeichenrecht widmete sich deshalb der Frage, unter welchen Voraussetzungen Kennzeichen durch das lauterkeitsrechtliche Verbot unnötig anlehnender Werbung geschützt werden können. Die Veranstaltung fand heuer erstmals unter der Woche statt. Erfreulicherweise nahmen sich dennoch rund 40 Teilnehmer aus der Wissenschaft sowie der Gerichts- und der Anwaltspraxis Zeit, sich bereits an einem Dienstag in der idyllischen Kartause Ittingen einzufinden.

Der neue Immaterialgüterrechtsprozess

Das unmittelbar bevorstehende Inkrafttreten der neuen – und ersten – eidgenössischen Zivilprozessordnung am 1. Januar 2011 und der ebenfalls anstehende – wenn auch im Datum noch nicht bestätigte – Start des Bundespatentgerichts (BPatGer) werden dem Immaterialgüterrechtsprozess ein neues Gepräge verleihen. Mit einem attraktiven Referenten-Line-up möchten die Veranstalter den Praktiker auf diese teilweise recht weit reichenden Veränderungen vorbereiten. Sie tun dies mit grossem Erfolg: Die stattliche Zahl von 160 Teilnehmern, die Tagungsleiter Dr. Werner Stieger begrüssen darf, ist dafür Beleg genug.

Schweizerische Patentgerichtsbarkeit im Vergleich mit der europäischen Entwicklung

Die Dissertation von Alexandra Gick-Komondy fällt in eine Zeit, in welcher die Patentgerichtsbarkeit in Europa und namentlich auch in der Schweiz vor grossen Veränderungen und Herausforderungen steht. Die Arbeit spannt einen weiten Bogen und präsentiert in vier Teilen zunächst die rechtlichen Grundlagen, welche einen Beitrag zur internationalen Harmonisieru

Die Beurteilung der Gefahr der Irreführung über die geografische Herkunft auf der Grundlage eines Erfahrungssatzes – Bemerkungen einer Mitarbeiterin des IGE zur Rechtsprechung des Bundesgerichts

Das Bundesgericht hatte in seiner Rechtsprechung zur markenrechtlichen Schutzfähigkeit von Herkunftsangaben unter dem Gesichtspunkt der Irreführungsgefahr bis ins Jahr 1979 regelmässig darauf verwiesen, dass eine geografische Angabe nach der Lebenserfahrung beim Käufer der damit bezeichneten Ware im Allgemeinen die Vorstellung weckt, sie stamme aus dem Land

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