«Ob das Elend in Deutschland zugenommen hat, weiss ich nicht, die Interjektions-Zeichen haben gewiss zugenommen. Wo man sonst bloss! setzte, da steht jetzt!!!»
Art. 7 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke. Ein einfaches Satzzeichen ist nicht geeignet, als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der mit ihm gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu dienen. Verbraucher nehmen ein simples Ausrufezeichen als werbemässige Anpreisung oder Blickfang wahr. Demzufolge entbehrt