Über Marco Kamber

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V Vorgestellt

Wei Yang – «Für Laien können im Arbeitsrecht versteckte Stolperfallen bestehen.»

Wei Yang ist Anwältin und seit Erlangung ihres Patents im Sommer 2023 im Arbeitsrecht tätig. Ihren Bachelor- und Masterabschluss in Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Universität Bern. Anschliessend sammelte sie erste Praxiserfahrungen im Arbeitsrecht bei der Schlichtungsbehörde sowie in einer Wirtschaftskanzlei in Bern, bevor sie 2023 zur Rechtssc

P Praktisches

Checkliste – Bedingungen für Abgangszahlungen im Rahmen von Aufhebungsvereinbarungen

Aufhebungsvereinbarung Die nachfolgende Checkliste dient als Ergänzung zum zeitgleich erschienenen Leitartikel (Marco Kamber, Abgangszahlungen in Aufhebungsvereinbarungen – Zulässigkeit von Bedingungen, legalis brief ArbR 23.01.2025) und fasst die wichtigsten Punkte zusammen, die es in Bezug auf Bedingungen für Abgangszahlungen im Rahmen von Aufhebungsverei

L Leitartikel

Abgangszahlungen in Aufhebungsvereinbarungen – Zulässigkeit von Bedingungen

Aufhebungsvereinbarung In der Praxis werden Arbeitsverhältnisse nicht selten durch eine Vereinbarung beendet. Dies entweder initial beruhend auf entsprechenden Verhandlungen oder aber im Anschluss an eine bereits ausgesprochene Kündigung zur Regulierung der Anspruchslagen bis zu einem – diesfalls häufig vertraglich fixierten – Vertragsende und zur Sicherste

U Urteilsbesprechungen

Rechtsöffnung bei Vereinbarung über Nettozahlung trotz Quellensteuerpflicht

BezGer ZH EB241391-L vom 19.01.2025Art. 80 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG Art. 208 Abs. 2 ZPO Schlichtung A. stand in einem Arbeitsverhältnis zur B. AG. Mit Schlichtungsgesuch forderte A. die Auszahlung von Mehrstunden- und Ferienguthaben, also sozialabgabe- und quellensteuerpflichtige Leistungen. Sowohl A. als auch die B. AG gingen im Rahmen der Schlichtungsverhandl

U Urteilsbesprechungen

Missbräuchliche Kündigung während der Probezeit im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis

PRK TG § 2 / 2025 vom 17.01.2025§ 21 und § 26 RSV/TG Art. 3, Art. 5 und Art. 6 GlGmissbräuchliche Kündigung, Probezeit I. war ab dem 1. März 2024 bei einem Amt im Kanton Thurgau (A.) angestellt. Die Probezeit betrug drei Monate. Mit Entscheid datiert vom 16. Mai 2024 löste A. das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist während der Probezeit a

U Urteil des Monats

Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei unterlassener Information über Abwesenheiten

BGer 4A_486/2024 vom 15.01.2025Art. 321a OR Art. 337 ORFristlose Kündigung, Informationspflicht, Arbeitsunfähigkeit A. war ab dem 1. August 2020 bei der B. AG als «Head-Brauer» für die Bierherstellung angestellt. Daneben arbeitete sie für das Unternehmen im Verkauf und in der Kundenbetreuung. Am 27. Oktober 2021 kündigte die B. AG den Arbeitsvertrag per 31.

U Urteilsbesprechungen

Anspruch auf Abgeltung von Mehrstunden

BGer 4A_59/2024 vom 20.12.2024Art. 42 und Art. 321c OR Art. 21 L-GAV des GastgewerbesÜberstunden, Arbeitszeit, GAV A. arbeitete ab dem 1. November 2019 als Küchenchef für die B. AG mit 45 Arbeitsstunden pro Woche und einem Bruttomonatslohn von CHF 4'500. Vom 9. März 2020 bis zum 6. April 2020 war der Arbeitnehmer krankgeschrieben. Anschliessend kehrte er ni

U Urteilsbesprechungen

Vorsorgliche Massnahmen – Anspruch auf professionelle Trainingsbedingungen für Profisportler

OGer ZH LF240108-O vom 04.12.2024Art. 328 ORArbeitsvertrag A. ist Profifussballer, die B. AG führt unter anderem den Betrieb einer Fussballmannschaft in der höchsten nationalen Liga. Am 28. Mai 2024 schlossen A. und die B. AG einen neuen Arbeitsvertrag für Nichtamateur-Spieler. Am 8. September 2024 teilte der Sportdirektor der B. AG A. mit, dass er aus spor

U Urteil des Monats

Frage der Voll- oder Teilnichtigkeit einer Aufhebungsvereinbarung

AGer Pfäffikon AN220002-H vom 26.09.2024Art. 20 OR Art. 341 ORAufhebungsvereinbarung, Unverzichtbarkeit der Ansprüche A. stand ab dem 4. Oktober 2017 in einem Arbeitsverhältnis zur B. AG. Mit Schreiben vom 28. Mai 2021 kündigte die B. AG Letzteres per 30. November 2021. Alsdann unterzeichneten die Parteien am 3. Juni 2021 eine Aufhebungsvereinbarung. Gemäss

U Urteilsbesprechungen

Auszahlung Mehrstunden und Ferien – Verzichtsverbot

BGer 4A_243/2024 vom 10.09.2024Art. 321c OR Art. 329d OR Art. 341 ORUnverzichtbarkeit der Ansprüche, Überstunden, GAV B. stand vom 30. September 2005 bis zum 5. Januar 2009 in einem Arbeitsverhältnis mit der A. Sàrl, als Küchenhilfe zu einem Bruttomonatslohn von CHF 1'800 plus 13. Monatslohn. Die vereinbarte durchschnittliche Wochenarbeitszeit betrug 20 bzw

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