Über Marco Kamber

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Bisher hat Marco Kamber, 27 Blog BeitrÀge geschrieben.

U Urteilsbesprechungen

MissbrĂ€uchliche ÄnderungskĂŒndigung

BGer 4A_327/2023 vom 18.01.2024Art. 336 ORÄnderungskĂŒndigung, missbrĂ€uchliche KĂŒndigung Die Arbeitnehmerin A stand ab dem 1. April 2001 in einem ArbeitsverhĂ€ltnis zur Arbeitgeberin B. SA. Im Rahmen einer Besprechung vom 23. Oktober 2018 wurde A per 24. Januar 2019 die Änderung des Pensums von 100% auf 80% und eine korrespondierende Lohnreduktion ebenfalls u

U Urteilsbesprechungen

Rentenleistung der Arbeitgeberin («direkte Vorsorgezusage») und Teuerungszulage – Rechtsanwendung von Amtes wegen

OGer SO ZKBER.2023.33 vom 15.01.2024Art. 27 ZGBBerufliche Vorsorge Der klagende Arbeitnehmer war von 1991 bis zu seiner vorzeitigen Pensionierung im Jahr 2010 bei der beklagten Arbeitgeberin angestellt. Er erhielt ab dem 1. Mai 2010 eine Altersrente. Mit Schreiben vom September 2014 informierte die Arbeitgeberin die Rentnerinnen und Rentner, sie werde «ab d

U Urteilsbesprechungen

Abgrenzung unentgeltliches Praktikum / Arbeitsvertrag

BGer 4A_150/2023 vom 30.11.2023 Art. 18 Abs. 1 OR, Art. 320 Abs. 2 ORArbeitsvertrag, Ausbildung A hatte in RumĂ€nien eine höhere Ausbildung absolviert und auch bereits Berufserfahrungen gesammelt. Ab dem 3. Januar 2017 arbeitete sie bei B. Am 21. Februar 2018 kĂŒndigte A die Zusammenarbeit fristlos. B macht geltend, Letztere als unentgeltliches Praktikum eing

U Urteilsbesprechungen

Nachvertragliches Konkurrenzverbot und Konventionalstrafe

OGer ZH LA220013-O/U vom 24.11.2023Art. 163 OR Art. 340 ff. ORKonkurrenzverbot A. ist u.a. im Management-auf-Zeit-GeschĂ€ft (MAZ) tĂ€tig. Dabei werden Manager und Top-Fachspezialisten in einem sog. Pool zusammengefĂŒhrt, aus dem Kunden, welche vorĂŒbergehend ausgewiesene FĂŒhrungskrĂ€fte benötigen, den ihnen als geeignet erscheinenden Kandidaten unter verschieden

U Urteilsbesprechungen

Abgrenzung Darlehensvertrag/Ausbildungsvereinbarung

OGer AG ZOR.2023.9 vom 01.11.2023§ 8 Abs. 1 EG ZPO/AG Art. 60 ZPO i.V.m. Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPOGeschĂ€ftsfahrzeug, Ausbildung Der Arbeitnehmer war bei der KlĂ€gerin angestellt, zunĂ€chst als MaschinenfĂŒhrer und zuletzt als BaufĂŒhrer. Mit Darlehensvertrag vom 2. April 2015 gewĂ€hrte die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer ein zinsloses Darlehen, um den Besuch der

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Örtliche und sachliche ZustĂ€ndigkeit – einfache Streitgenossenschaft zweier Gruppengesellschaften

OGer ZH LA230017-O vom 19.10.2023Art. 15 ZPO Art. 34 ZPO Art. 71 Abs. 1 ZPO § 20 GOG/ZHArbeitsvertrag, Arbeitsrecht Mit schriftlichem Arbeitsvertrag vom 16. Juli 2019 wurde der Arbeitnehmer und KlÀger von der Arbeitgeberin und Beklagten 1 als finance and accounting manager angestellt. Bereits kurz zuvor hatte der Arbeitnehmer mit der Beklagten 2, der Mutter

P Praktisches

Checkliste – Implementierung und Umsetzung von Krankentaggeldversicherungslösungen

Krankentaggeldversicherung Die Arbeitgeber erachten es hĂ€ufig als nicht notwendig, allfĂ€llige Krankentaggeldlösungen in den ArbeitsvertrĂ€gen ĂŒberhaupt oder in einem notwendigen Detaillierungsgrad zu regeln. Daraus können sich erhebliche Haftungsrisiken ergeben. Dasselbe gilt fĂŒr die administrative Umsetzung der KrankheitsfĂ€lle und die notwendige Information

L Leitartikel

Lohnfortzahlung bei Krankheit und Krankentaggeldversicherungen

Lohnfortzahlung, Krankentaggeldversicherung Im Durchschnitt fallen Vollzeitangestellte in der Schweiz jÀhrlich wÀhrend fast zweier Wochen zufolge Krankheit oder Unfall aus. Entsprechend hat die Lohnfortzahlungspflicht eine hohe wirtschaftliche Relevanz, und die meisten Arbeitgeber mindern das finanzielle Risiko durch den Abschluss von Krankentaggeldversiche

V Vorgestellt

Astrid Lienhart – «Ich verstehe mich in erster Linie als Konfliktlöserin.»

Astrid Lienhart ist RechtsanwĂ€ltin und FachanwĂ€ltin SAV Arbeitsrecht bei Rechtskraft Advokatur in ZĂŒrich. Sie arbeitet ausserdem seit mehreren Jahren als Head Legal bei Verity AG, einer international tĂ€tigen Deep-Tech-Unternehmung. Wo liegen im Moment Ihre BerĂŒhrungspunkte mit dem Arbeitsrecht? Überall. AnwĂ€ltin macht man nicht als Beruf, man «ist» es. Wie

U Urteilsbesprechungen

Soziale Untersuchungsmaxime im vereinfachten Verfahren

AGer BĂŒlach AH230034-C vom 27.09.2023Art. 243 Abs. 1 ZPO, Art. 247 Abs. 2 lit. b Ziff. 2 ZPOArbeitszeit A. stand in einem ArbeitsverhĂ€ltnis zur B. GmbH. Er wurde im Stundenlohn abgegolten, indessen mit einem fixierten Pensum. Die B. GmbH kĂŒndigte das ArbeitsverhĂ€ltnis. Der Arbeitnehmer reichte eine unbegrĂŒndete Klage ein und verlangte insbesondere Lohnzahlu

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