GwG-Revision – neue Pflichten in der (Rechts-)Beratung
Geldwäscherei Mit der am 26. September 2025 verabschiedeten Revision des Geldwäschereigesetzes (nGwG) vollzieht die Schweiz einen Paradigmenwechsel: Erstmals werden nicht nur Personen erfasst, die über Vermögenswerte verfügen, sondern auch rein beratende Tätigkeiten, sofern sie als geldwäschereirelevant eingestuft werden. Hintergrund ist der Druck der FATF