Über Mark Meili

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P Praktisches

Wandeldarlehen als Finanzierungsinstrument

Bezugsrecht, Eigene Aktien, Aktien, AktionĂ€r, Kapitalband, Bedingtes Kapital, Gesellschafter, LiquiditĂ€t, Statuten, Kapitalerhöhung, Gesellschaftskapital FĂŒr Unternehmen gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten. Zu den hĂ€ufigsten gehören Eigenkapital (z.B. bei der AG durch das Aktienkapital) oder Fremdkapital (z.B. Darlehen). Daneben gibt es auch ein

L Leitartikel

KMUs und Berichterstattung zur Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit, Transparenz, Kinderarbeit, Informationsrechte, Konzern, Revision Obwohl Grosskonzerne in der Regel die Schlagzeilen zur Schweizer Wirtschaft dominieren, sind aktuell 99% der Unternehmen in der Schweiz kleine und mittlere Unternehmen. KMU stellen ausserdem zwei Drittel aller ArbeitsplĂ€tze. Trotz ihrer entscheidenden Funktion fĂŒr die Schweizer

P Praktisches

Neues Aktienrecht – Protokollierung von GeneralversammlungsbeschlĂŒssen

Generalversammlung, Virtuelle Generalversammlung Das Eidgenössisches Amt fĂŒr das Handelsregister hat am 20. Juni 2024 eine Praxismitteilung herausgegeben, welche sich mit Auslegungsfragen zum neuen Aktienrecht befasst, insbesondere mit der Protokollierung von GeneralversammlungsbeschlĂŒssen.  Protokollierung von GeneralversammlungsbeschlĂŒssen auf schriftlich

U Urteil des Monats

Organisationsmangel und Pattsituation

BGer 4A_50/2024 vom 05.06.2024Art. 731b OROrganisationsmangel, AktionĂ€rbindungsvertrag, Pattsituationen, Verwaltungsrat, AktionĂ€r, Generalversammlung Die beiden AktionĂ€re, A und B, halten jeweils 50% an der C AG. Aufgrund erheblicher Differenzen zwischen A und B verfĂŒgt die C AG seit dem 1. Juli 2023 ĂŒber keinen Verwaltungsrat mehr. Gleichtags stellte A bei

V Vorgestellt

Andreas Hösli – «Die Kunst bei ESG besteht darin, etwas sehr Komplexes auf das Wesentliche herunterzubrechen.»

Andreas Hösli ist Rechtsanwalt (Senior Associate) im Corporate/M&A-Team bei Walder Wyss mit Fokus auf ESG und Nachhaltigkeit. Zu diesen Themen referiert und publiziert er regelmĂ€ssig. Er studierte an der UniversitĂ€t ZĂŒrich (lic.iur, 2011, magna cum laude) und an der UniversitĂ€t NeuchĂątel. Nach einem Auditorat am Bezirksgericht ZĂŒrich und dem Erlangen de

L Leitartikel

Ein Jahr Aktienrechtsreform – erste Erfahrungen

AktionĂ€r, Konzern, Anfechtung (von BeschlĂŒssen), Generalversammlung, Kapitalband, Virtuelle Generalversammlung, Gesellschaft mit beschrĂ€nkter Haftung, AktionĂ€rsrechte, Informationsrechte Am 1. Januar 2023 ist das neue Aktienrecht in Kraft getreten. Nach etwas ĂŒber einem Jahr können erste Erkenntnisse aus der Aktienrechtsrevision und ihrer praktischen Umsetz

U Urteil des Monats

BevollmÀchtigung des Rechtsvertreters

BGer 4A_533/2023 vom 18.04.2024Art. 59 ZPO Art. 68 ZPO Art. 317 ZPO Art. 42 BGG Art. 718b ORAktionĂ€rsrechte, Verwaltungsrat, Anfechtung (von BeschlĂŒssen), Interessenkonflikt, AktionĂ€r, Generalversammlung, Nichtigkeit Die A. AG hielt am 19. September 2020 eine ordentliche Generalversammlung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2019 ab. Am 4. Februar 2021 erhob B. Klage geg

L Leitartikel

Das Gesellschaftsrecht griffbereit

Gesellschaftsrecht Das Gesellschaftsrecht prĂ€gt das Schweizer Wirtschaftsleben. Über 700'000 Gesellschaften, Einzelunternehmungen, Vereine und Stiftungen sind im Handelsregister eingetragen.[1] Sie alle dienen ihrem jeweils eigenen, meist wirtschaftlichen Zweck, und sie wurden gegrĂŒndet, weil sich dieser Zweck mit ihnen besser verfolgen lĂ€sst. Ihr Leben kan

U Urteilsbesprechungen

Einberufung einer Generalversammlung und Maximalfrist

HGer ZH HE230147-O vom 11.01.2024Art. 2 Abs. 2 ZGB Art. 699 ORGesellschaftsrecht, AktionÀr, Generalversammlung, Aktien, AktionÀrsrechte, Verwaltungsrat Die vier Gesuchsteller besitzen 66.67% des Aktienkapitals der Gesuchsgegnerin, der X AG. Der Verwaltungsrat der X AG setzt sich aus den beiden anderen AktionÀren der X AG zusammen. Mit Schreiben vom 27. Okto

U Urteil des Monats

Informationsanspruch des AktionÀrs

BGer 4A_487/2023 vom 15.11.2023Art. 697 OR Art. 697a OR Art. 706 OR Art. 706b OR Art. 716a ORInformationsrechte, Generalversammlung, Dividende, Stimmrecht, Verwaltungsrat, Nichtigkeit, Anfechtung (von BeschlĂŒssen), AktionĂ€rsrechte Die Ya AG hat zwei AktionĂ€re: BeschwerdefĂŒhrer X mit lediglich einer Namenaktie und die Yb AG, die Muttergesellschaft der Ya AG,

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