Organisationsmangel und Pattsituation
BGer 4A_50/2024 vom 05.06.2024Art. 731b OROrganisationsmangel, Aktionärbindungsvertrag, Pattsituationen, Verwaltungsrat, Aktionär, Generalversammlung Die beiden Aktionäre, A und B, halten jeweils 50% an der C AG. Aufgrund erheblicher Differenzen zwischen A und B verfügt die C AG seit dem 1. Juli 2023 über keinen Verwaltungsrat mehr. Gleichtags stellte A bei