Öffentliches Personalrecht – Zustellung einer fristauslösenden Verfügung bei vorhandener Rechtsvertretung
BGer 1C_713/2024 vom 05.03.2025 (Publikation vorgesehen)Art. 11 Abs. 3 VwVG Art. 34 Abs. 1 VwVGLohnfortzahlung, Krankheit A. arbeitet seit 1. April 1996 in einem 80%-Pensum als Juristin beim Bundesamt für Sozialversicherung (BSV). Sie ist seit 3. Dezember 2020 krankheitsbedingt voll oder teilweise arbeitsunfähig. Am 23. Mai 2024 erliess das BSV eine Verfügu