Entsendung von EU/EFTA-Arbeitnehmenden in die Schweiz – unter besonderer Berücksichtigung der vollen Personenfreizügigkeit für kroatische Arbeitskräfte ab 1. Januar 2025

Aufenthaltsbewilligung, GAV, Mindestlohn Ab dem 1. Januar 2025 gilt für kroatische Staatsangehörige, die zum Zweck der Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen, wieder die volle Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 eine entsprechende Änderung der Verordnung über den freien Personenverkehr (VFP) verabschiedet. Für