«Tchoumi»
Die Stiftung fĂŒr Konsumentenschutz (BeschwerdefĂŒhrerinâ2) reichte gegen verschiedene öffentlich bekannte Personen Beschwerde einâ3. Im vorliegenden Fall ging es um einen Post auf der Plattform Instagram vom 12. Mai 2019 der Influencerin Xenia Tchoumi (Beschwerdegegnerin). Auf der abgebildeten Foto sieht man die HĂ€nde der Influencerin mit Produkten von Unternehmen. Der Kammer-Entscheid wurde mittels Rekurs angefochten, er ist somit nicht rechtskrĂ€ftig.