«Tchoumi»
Die Stiftung für Konsumentenschutz (Beschwerdeführerin2) reichte gegen verschiedene öffentlich bekannte Personen Beschwerde ein3. Im vorliegenden Fall ging es um einen Post auf der Plattform Instagram vom 12. Mai 2019 der Influencerin Xenia Tchoumi (Beschwerdegegnerin). Auf der abgebildeten Foto sieht man die Hände der Influencerin mit Produkten von Unternehmen. Der Kammer-Entscheid wurde mittels Rekurs angefochten, er ist somit nicht rechtskräftig.