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URTEIL DES MONATS

Abgeltung des Ferienlohns mit dem laufenden Lohn

Art. 329d Abs. 1 OR

Ferienlohn, Kündigung

Die Arbeitnehmerin war ab dem 25. September 2017 an der Sprachschule der Arbeitgeberin als Sprachlehrerin tätig. Am 19. Oktober 2020 kündigte die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglichen zweimonatigen Kündigungsfrist. In den Monaten Oktober bis Dezember 2020 wurden der Arbeitnehmerin keine Sprachkurse mehr zugewiesen. Überdies wurde ihr Ferienlohn mit dem laufenden Lohn abgegolten.

Infolgedessen reichte die Arbeitnehmerin beim Arbeitsgericht Zürich Klage ein. Sie verlangte die Nachzahlung des Ferienlohns für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses (CHF 18’411.35 brutto) sowie eine Entschädigung für die Erwerbseinbusse mangels Zuweisung von Sprachkursen in den Monaten Oktober bis Dezember 2020 (CHF 9’462.00 brutto).

Das Arbeitsgericht hiess die Klage teilweise gut und verpflichtete die Arbeitgeberin, der Arbeitnehmerin CHF 17’802.35 netto nebst Zins seit 1. Januar 2021 zu bezahlen. Die Widerklage der Arbeitgeberin wies das Arbeitsgericht ab. [...]

Bettina Achermann | legalis brief ArbR 19.09.2024