Abgrenzung Arbeitsverhältnis / Auftrag
Art. 18 OR , Art. 319 ff. OR , Art. 394 ff. OR
ArbeitsvertragEin Vertrag auf Dienstleistungen zwischen zwei juristischen Personen kann de iure kein Arbeitsverhältnis sein. Basierend auf Art. 18 OR kann indessen ein Arbeitsverhältnis zwischen der Leistungsempfängerin (juristische Person) und der Inhaberin der «Ein-Frau-AG» als Leistungserbringerin vorliegen. Es ist diesbezüglich aber zu belegen, dass der wahre gemeinsame Wille einen Vertrag zwischen der Leistungsempfängerin und der natürlichen Person umfasste und die wahren gewollten Konditionen auch im Übrigen als Arbeitsverhältnis qualifiziert werden müssen, die Beteiligten demnach mit dem Abschluss eines formell Auftrages zwischen den juristischen Personen aus Irrtum oder in Umgehungsabsicht die wahre Natur eines zwischen der Leistungsempfängerin auf der einen Seite und der Inhaberin der juristischen Person auf der anderen Seite vorliegenden Arbeitsverhältnisses verschleiern wollten.
Die Abgrenzung zwischen Auftrag und Arbeitsvertrag ist im Übrigen nach verschiedenen Indizien vorzunehmen, aus [...]
Marco Kamber | legalis brief ArbR 18.07.2023