U
URTEILSBESPRECHUNGEN

Abgrenzung Arbeitsvertrag/Auftrag bei delegierter Psychotherapie

AGer ZH AH230076-L vom 05.07.2024

Art. 18 OR , Art. 319 OR

Arbeitsvertrag, Auftrag

K. arbeitete bei der Praxis Dr. B. als delegierte Psychotherapeutin. Zum damaligen Zeitpunkt setzte die Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen über die Krankenkasse voraus, dass diese «delegiert», also unter der Supervision eines Arztes, erfolgten. K. erbrachte ihre Leistungen weitgehend in den Räumlichkeiten der Praxis Dr. B., bearbeitete dabei aber hauptsächlich ihren eigenen Kundenstamm und konnte die Arbeitszeit frei festlegen. Aufgrund des umsatzabhängigen Entgelts bestimmte K. indirekt auch ihr Einkommen.

Nach Beendigung der Zusammenarbeit machte K. vor dem AGer ZH verschiedene auf Arbeitsvertrag gründende Ansprüche geltend. Das AGer ZH beschränkte das Verfahren auf Antrag der Beklagten auf die Frage der Zuständigkeit und erliess alsdann einen Nichteintretensentscheid.

Erwägungen

Wesentliches Unterscheidungskriterium vom Auftrag zum Arbeitsverhältnis bildet das durch ein umfassendes Weisungsrecht des Arbeitgebenden gegenüber dem Arbeitnehmenden geprägt [...]

Marco Kamber | legalis brief ArbR 17.10.2024