Anfechtung einer GAV Unterstellung

Art. 353 ff. ZPO

GAV

Die A. AG (Beschwerdeführerin) bezweckt gemäss Handelsregister des Kanton Wallis das Ausführen von Arbeiten im Bahnoberbau, insbesondere das Verschweissen sowie Verlegen von Schienen. Im Kanton Wallis existiert seit 1. Oktober 2004 ein vom Walliser Staatsrat allgemein verbindlich erklärter GAV für das Bauhauptgewerbe und Plattenlegergewerbe des Kantons Wallis (GAV RETABAT), welcher die Frühpensionierung regelt.

Mit Entscheid vom 9. März 2022 stellt die Paritätische Subkommission des Bauhauptgewerbes des Oberwallis fest, dass die A. AG dem GAV RETABAT unterstellt sei. Die A. AG gelangte in der Folge an das berufliche Schiedsgericht des Hoch- und Tiefbaugewerbes des Kantons Wallis. Dieses wies die Beschwerde ab und hielt entsprechend fest, dass die A. AG dem GAV RETABAT unterstellt sei. Die A. AG gelangte mit Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des Entscheids des Schiedsgerichts. Mit «präzisierten» Rechtsbegehren beantragte die A. AG, das Bundesgeric [...]

Patrick Näf | legalis brief ArbR 28.08.2023