Ansprüche aus Sozialplan
AGer ZH AH250112-L vom 09.02.2026
Art. 356 OR , Art. 112 OR
Massenentlassung, SozialplanA. war bei der B. angestellt. Die B. kündigte das Arbeitsverhältnis im März 2025, während einer Periode, in welcher eine Massenentlassung nach entsprechendem Konsultationsverfahren umgesetzt wurde. B. verfügt grundsätzlich über einen «stehenden» Sozialplan, bestritt indessen die Aktiv- wie auch die Passivlegitimation und machte zudem geltend, dass A. aus Leistungsgründen gekündigt worden sei.
Unstrittig ist, dass ein Sozialplan in der Form eines GAV nach Art. 356 OR vorlag. Parteien des Sozialplans waren an sich zwei Arbeitnehmerorganisationen und die Muttergesellschaft von B.
Zunächst hielt das AGer ZH dazu fest, dass der Sozialplan aufgrund der Formulierung (namentlich: «Der Sozialplan ist anwendbar auf alle Mitarbeitenden mit einem dauerhaften Arbeitsvertrag mit einer Gesellschaft der B.-Gruppe») als echter Vertrag zugunsten Dritter zu qualifizieren sei (Art. 112 OR). Damit war nicht erforderlich, dass A. Mitglied eines vertragsschliessenden Verbandes ist.
Sodann er [...]
Marco Kamber | legalis brief ArbR 20.05.2026