Arbeitslosenentschädigung bei Arbeit auf Abruf
Art. 11 AVIG , Art. 8 AVIG
ArbeitszeitIm vorliegenden Fall beantragte die Tagesmutter, die im Stundenlohn angestellt ist, Arbeitslosenentschädigung vom Amt für Arbeitslosenversicherung des Kantons Bern (AVA), da sie weniger Kinder als sonst zu betreuen hatte.
Das AVA verneinte den Anspruch, da auf Grund der vorhandenen Schwankungen in der Beschäftigung kein anrechenbarer Arbeitsausfall vorliege. Auch nach Einsprache der Tagesmutter hielt das AVA daran fest.
Erwägungen
Das Bundesgericht fasst in Erwägung 3.2.1. zunächst einige Voraussetzungen zusammen, die gegeben sein müssen, damit ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht (Art. 8 ff. AVIG). Gemäss Art. 8 Abs. 1 AVIG bedarf es eines anrechenbaren Arbeitsausfalls. Dieser ist gemäss Art. 11 Abs. 1 AVIG anrechenbar, wenn kumulativ ein Verdienstausfall vorliegt und er mindestens zwei aufeinander folgende volle Arbeitstage dauert. Als teilweise arbeitslos gelten jene, die eine Teilzeitbeschäftigung haben (Art. 10 Abs. 2 lit. b AVIG) und deren fehlende B [...]
Martina Aepli | legalis brief ArbR 21.03.2024