Arbeitslosenversicherung – Studium als Befreiungsgrund für die Beitragszeit
BGer 8C_691/2025 vom 27.04.2026
Art. 13 AVIG , Art. 14 AVIG
ALVStudent S. (Jahrgang 1999) schloss im Juni 2024 sein Bachelor- und Masterstudium in Biologie ab. Im Oktober 2024 beantragte er Arbeitslosenentschädigung.
Die Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich lehnte den Antrag ab, da der Versicherte die Mindestbeitragszeit von zwölf Monaten nicht erfüllt hatte (Art. 13 AVIG). Sie verneinte auch das Vorliegen eines Befreiungsgrundes.
Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hiess die Beschwerde des Versicherten gut. Es kam zum Schluss, dass der Befreiungsgrund der Schulausbildung gemäss Art. 14 Abs. 1 lit. a AVIG erfüllt sei, da der Versicherte innerhalb der massgeblichen Rahmenfrist während mehr als zwölf Monaten ein Vollzeitstudium absolviert habe. Es wies die Sache zur Prüfung der weiteren Anspruchsvoraussetzungen an die Arbeitslosenkasse zurück.
Die Arbeitslosenkasse führte gegen den Rückweisungsentscheid Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht.
Erwägungen
Vorliegend g [...]
Patrick Näf | legalis brief ArbR 19.06.2026