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REGESTEN

Aufhebung der Mindestlöhne in Zürich und Winterthur

VGer ZH AN.2024.00001, AN.2024.00002 vom 17.09.2024

Art. 94 BV , Art. 49 BV

Kantonale Kompetenzordnung, Kommunale Regelung, Mindestlohn

Die Städte Zürich und Winterthur hatten je eine Verordnung zur Einführung eines städtischen Mindestlohns erlassen. Das Verwaltungsgericht Zürich hiess nun die dagegen erhobenen Beschwerden gut und hob die Verordnungen auf.

Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung[1] ist die Einführung eines Mindestlohns als grundsatzkonforme sozialpolitische Massnahme anzusehen, die grundsätzlich mit Art. 94 BV vereinbar ist. Allerdings beschränkt ein staatlich festgelegter Mindestlohn die Vertragsfreiheit der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und greift in den freien Wettbewerb hinsichtlich der Lohnhöhe ein.

Das Verwaltungsgericht Zürich hatte nun Gelegenheit, kommunale Verordnungen zu städtischen Mindestlöhnen zu beurteilen. Die Einführung eines Mindestlohns auf Gemeindeebene verstösst gegen die kantonale Kompetenzordnung. Im Rahmen der Revision der Verfassung des Kantons Zürich wurde bewusst auf die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in den kant [...]

Flora Stanischewski / Elena Weller | legalis brief ArbR 19.12.2024