Auszahlung Mehrstunden und Ferien – Verzichtsverbot
BGer 4A_243/2024 vom 10.09.2024
Art. 321c OR , Art. 329d OR , Art. 341 OR
GAV, Unverzichtbarkeit der Ansprüche, ÜberstundenB. stand vom 30. September 2005 bis zum 5. Januar 2009 in einem Arbeitsverhältnis mit der A. Sàrl, als Küchenhilfe zu einem Bruttomonatslohn von CHF 1'800 plus 13. Monatslohn. Die vereinbarte durchschnittliche Wochenarbeitszeit betrug 20 bzw. 20.5 Stunden und der Ferienanspruch betrug vier Wochen pro Jahr.
Mit Schreiben vom 25. Februar 2009 kündigte A. seinen Arbeitsvertrag fristlos. Er war damals resp. ab dem 1. März 2009 arbeitsplatzbezogen arbeitsunfähig.
Erstinstanzlich klagte B. alsdann CHF 424'852.29 zzgl. Zinsen ein und ihm wurden CHF 125'319.05 zuzüglich Zinsen (!) zugesprochen. Eine dagegen eingelegte Berufung der A. Sàrl wurde abgewiesen. Auch das Bundesgericht wies eine dagegen erhobene Beschwerde der A. Sàrl ab.
Erwägungen
Zunächst rügte die A. Sàrl eine willkürliche Würdigung von Zeugenaussagen. Die Vorinstanzen hatten es als erwiesen erachtet, dass B. weit mehr als das vertragliche Pensum sowie an Sonn- und Feiertagen gearbeitet hatte (eine Z [...]
Marco Kamber | legalis brief ArbR 17.10.2024