Bundespersonalrecht – Einstellung der Lohnfortzahlung
BGer 1C_290/2023 vom 09.04.2024
Art. 29 BPG , Art. 56 BPV , Art. 57 BPV , Art. 11a BPV
Krankheit, LohnfortzahlungDer Arbeitnehmer war seit dem 1. Dezember 2000 als Instruktor in der Gruppe Verteidigung im Armeestab angestellt. Zwischen November 2018 und Juni 2020 war er achtmal während jeweils ein bis zwei Wochen und ab dem 7. September 2020 bis auf weiteres arbeitsunfähig. Die Arbeitgeberin ermahnte den Arbeitnehmer mehrmals (erstmals am 28. September 2020) zur Einreichung von Arbeitszeugnissen und verlangte eine vertrauensärztliche Untersuchung. Ebenfalls verlangte die Arbeitgeberin mehrfach (erstmals am 29. September 2020), dass der Arbeitnehmer das Formular «Ressourcenorientiertes Eingliederungsprofil» zusammen mit seinem Arzt auszufüllen und zu retournieren habe. Die Arbeitgeberin informierte den Arbeitnehmer auch darüber, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst, der Lohnanspruch gekürzt oder sogar ganz eingestellt werden könne, wenn er seiner Mitwirkungspflicht ohne triftigen Grund nicht nachkomme. Der Arbeitnehmer unterzog sich unbestrittenermassen bis im Januar 2022 keiner vertrauensärztlichen Unters [...]
Martina Aepli | legalis brief ArbR 26.08.2024