Die Insolvenzentschädigung
Konkurs, Sozialversicherungen
In der anwaltlichen Praxis kommt es hin und wieder vor, dass eine arbeitsrechtliche Forderung nicht ordentlich vollstreckt werden kann, weil über die Arbeitgeberin der Konkurs oder eine Nachlassstundung eröffnet wird.
Um die (im Arbeitsverhältnis in der Regel vorleistungspflichtigen) Arbeitnehmenden vor dem entsprechenden Inkasso- und Verlustrisiko im Falle der Insolvenz der Arbeitgeberin zu schützen und die zeitgerechte Auszahlung der Lohnforderungen sicherzustellen, hat der Gesetzgeber in Art. 51–58 AVIG die Insolvenzentschädigung (nachfolgend auch: «IE») geschaffen.[1] Die Insolvenzentschädigung ist zwar dem Sozialversicherungsrecht zuzuordnen, weist jedoch enge Verbindungen zum Konkursrecht und zum Arbeitsrecht auf.
Nachfolgend sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen umrissen werden. Nützliche Praxistipps finden sich in der zugehörigen Checkliste (Roger Abegg, Checkliste Insolvenzentschädigung, legalis brief ArbR 19.06.2025). [...]
Roger Abegg | legalis brief ArbR 19.06.2025