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URTEILSBESPRECHUNGEN

Entschädigung für Homeoffice im öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis

vom

Entschädigung, Home Office

Die Beschwerdegegnerin war ab 1. Oktober 1999 als kantonale Angestellte der Hochschule Luzern – Design und Kunst angestellt. Ab März 2013 war sie als haupt- und nebenamtliche Dozierende an der Hochschule Luzern tätig. Ab 1. September 2016 übernahm sie zusätzlich Aufgaben als Diversity-Beauftragte. Sie kündigte den Arbeitsvertrag ihrerseits per 31. August 2022. In der Folge forderte sie eine rückwirkende Entschädigung für ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Homeoffice. Mit verwaltungsrechtlicher Klage vom 9. Januar 2023 vor Kantonsgericht Luzern beantragte sie die Zusprechung von CHF 47‘783.—. Das Kantonsgericht hiess die verwaltungsrechtliche Klage mit Urteil vom 29. April 2023 teilweise gut und verpflichtete die Hochschule Luzern, der Beschwerdegegnerin CHF 12‘000.– zu bezahlen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.

Die Hochschule Luzern gelangte am 29. Mai 2024 mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung [...]

Patrick Näf | legalis brief ArbR 16.04.2025