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LEITARTIKEL

Entsendung von EU/EFTA-Arbeitnehmenden in die Schweiz – unter besonderer Berücksichtigung der vollen Personenfreizügigkeit für kroatische Arbeitskräfte ab 1. Januar 2025

Aufenthaltsbewilligung, GAV, Mindestlohn

Ab dem 1. Januar 2025 gilt für kroatische Staatsangehörige, die zum Zweck der Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen, wieder die volle Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 eine entsprechende Änderung der Verordnung über den freien Personenverkehr (VFP) verabschiedet. Für sie gelten dann während mindestens einem Jahr keine Höchstzahlen mehr für Kurzaufenthaltsbewilligungen (Ausweis L EU/EFTA) und Aufenthaltsbewilligungen (Ausweis B EU/EFTA).

Kroatische Staatsangehörige erhielten bereits im Jahr 2022 uneingeschränkten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt im Rahmen der Personenfreizügigkeit. Aufgrund der hohen Zuwanderung kroatischer Arbeitskräfte in diesem Jahr entschied der Bundesrat, die im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Ventilklausel zu aktivieren und für die Jahre 2023 und 2024 erneut Kontingente einzuführen. In diesem Zeitraum wurde die Anzahl der Kurzaufenthaltsbewilligungen auf 1'053 und die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen auf [...]

Sabine Taxer | legalis brief ArbR 20.02.2025