Fixlohn oder variabler Lohn? – Fragen der Lohnfortzahlung bei Freistellung
OGer AG ZOR.2023.5 vom 23.07.2024
Art. 324 OR
Freistellung, LohnDer Arbeitnehmer war vom 1. September 2017 bis zum 29. Februar 2020 bei der Arbeitgeberin als Aussendienstmitarbeiter und Versicherungsberater angestellt. Am 21. Dezember 2019 hatte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis aufgelöst und den Arbeitnehmer mit sofortiger Wirkung freigestellt. Die Klägerin gelangte an das Bezirksgericht mit einer Klage unter anderem auf Auszahlung des Lohnes sowie Entschädigung aus missbräuchlicher Kündigung. Im Berufungsverfahren vor dem Obergericht war nur noch strittig, ob der Arbeitnehmer für die Dauer der Freistellung zwischen dem 21. Dezember 2019 und dem 29. Februar 2020 Anspruch auf Lohn hat und wie dieser gegebenenfalls zu berechnen ist.
Erwägungen
Das Obergericht prüfte zunächst in E. 3.2, ob der Arbeitnehmer für die Dauer der Freistellung Anspruch auf den Lohn hat, was die Vorinstanz bejaht hatte. Es erwog dabei, dass der Arbeitgeber nach Art. 324 Abs. 1 OR zur Entrichtung des Lohnes verpflichtet bleibe, wenn die Arbeit auf Grund des Vers [...]
Martina Aepli | legalis brief ArbR 26.08.2024