Folgen einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung

Art. 321a Abs. 1 OR , Art. 337 OR , Art. 337c OR

Fristlose Kündigung

B. war seit dem 1. Oktober 2018 in einer unbefristeten Festanstellung bei der A. GmbH. Mit Schreiben vom 15. August 2021 kündigte die A. GmbH B. fristlos. Als Kündigungsgründe brachte die A. GmbH Schwarzarbeit sowie unberechtigte Nutzung von Fahr- und Werkzeugen der A. GmbH während der Verrichtung der Arbeitsleistung für einen anderen Arbeitgeber vor. Mit Klage vom 15. Juni 2022 verlangte B., seine Arbeitgeberin sei zu einer Zahlung in der Höhe von CHF 23‘437.60 zzgl. 5 % Zins seit 18. Dezember 2021 sowie einer Entschädigung von CHF 4‘000.00 zu verpflichten. Der Amtsgerichtspräsident des Richteramts Thal-Gäu erkannte am 24. Februar 2023 zugunsten von B. auf Zahlung der arbeitsvertraglichen Forderungen in der Höhe CHF 11’07.10 netto sowie der vollen verlangten Entschädigung von CHF 4‘000.00. Die A. GmbH erhob dagegen Berufung und verlangte die Aufhebung des Urteils sowie deren vollumfängliche Abweisung.

Strittig war im Verfahren vor dem Obergericht des Kantons Solothurn, ob für [...]

Christine Bassanello | legalis brief ArbR 22.11.2023