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URTEIL DES MONATS

Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei unterlassener Information über Abwesenheiten

Arbeitsunfähigkeit, Fristlose Kündigung, Informationspflicht

A. war ab dem 1. August 2020 bei der B. AG als «Head-Brauer» für die Bierherstellung angestellt. Daneben arbeitete sie für das Unternehmen im Verkauf und in der Kundenbetreuung.

Am 27. Oktober 2021 kündigte die B. AG den Arbeitsvertrag per 31. Januar 2022, weil die Situation im Team unhaltbar geworden sei und die B. AG (gemäss Urteil; gemeint wohl eher A.) nicht die verlangten Änderungen vorgenommen habe.  Sodann wurde A. für zwei Tage einstweilen freigestellt. Alsdann erschien A. am Montag, 1. November 2021, wieder im Betrieb, räumte ihren Spind und verliess den Arbeitsplatz zufolge «Unwohlseins» vorzeitig. Sie meldete sich am 2. November 2021 (Dienstag) krank und teilte am 5. November 2021 mit, dass sie erst am 8. November 2021 einen Arzttermin habe.

An den Tagen vom 8. bis zum 10. November 2021 entspann sich ein E-Mail-Austausch, in welchem die B. AG wiederholt und bis spätestens 10. November 2021 die Vorlage eines Arztzeugnisses oder die Rückkehr an den Arbeitsplatz fo [...]

Marco Kamber | legalis brief ArbR 20.03.2025