Fristlose Kündigung eines Lehrvertrags
BGer 4A_514/2025 vom 19.05.2026 (Publikation vorgesehen)
Art. 344 ff. OR , Art. 346 Abs. 2 OR , Art. 337 OR
Fristlose Kündigung, Lehrvertrag, Reaktionszeit, VerschuldenA. war ab August 2019 in einer Lehre als Chemielaborantin bei der B. SA tätig.
Bereits während der Probezeit zeigten sich erhebliche Schwierigkeiten: Die Leistungen von A. in den für den Beruf zentralen Fächern waren ungenügend, sie hatte Defizite im Labor und es gab Mängel in ihrer Organisation und Arbeitsmethodik.
Die Arbeitgeberin ergriff zahlreiche Unterstützungsmassnahmen, namentlich eine Verlängerung der Probezeit, Nachhilfeunterricht, individuelles Coaching, regelmässige Standortgespräche und Zielvereinbarungen.
Trotz dieser Massnahmen verbesserten sich die Leistungen von A. nicht.
Zwischen Ende April und Anfang Mai 2020 erfuhr die B. SA, dass A. in einem zentralen Fach die Note 1 erzielt hatte. Nach Rücksprache mit der Berufsfachschule, der kantonalen Lernendenaufsicht und der zuständigen Behörde gelangte die B. SA zum Schluss, dass die Ausbildung keine Aussicht auf Erfolg mehr habe. Am 19. Mai 2020 kündigte die B. SA den Lehrvertrag fristlos. Die B. SA [...]
Flora Stanischewski | legalis brief ArbR 20.07.2026