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URTEILSBESPRECHUNGEN

Fristlose Kündigung – Hohe Pönale wegen übermässig hartem Vorgehen

BGer 4A_56/2026 vom 23.04.2026

Art 337 Abs. 1 OR , Art. 337 Abs. 3 OR , Art 311 ZPO , Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG

Fristlose Kündigung, Pönale

Arbeitnehmerin A. (Beschwerdegegnerin) kündigte das Arbeitsverhältnis am 16. November 2022 ordentlich per 31. Dezember 2022. Am 24. November 2022 – und somit nur achte Tage später – kündigte die Arbeitgeberin, B. (Beschwerdegegnerin), das Arbeitsverhältnis ihrerseits fristlos. Als Begründung wurde im Kündigungsschreiben angeführt, die Arbeitnehmerin habe «Teilbereiche der [ihr] obliegenden Arbeiten durch Drittpersonen erledigen lassen».

In der daraufhin erhobenen Klage qualifizierte das Kantonsgericht Zug die Kündigung als ungerechtfertigt. Es sprach A. den Lohn für die verbleibende Kündigungsfrist (Art. 337c Abs. 1 OR) sowie eine Entschädigung (Pönale) in der Höhe von fünf Monatslöhnen gemäss Art. 337c Abs. 3 OR zu. Das Obergericht des Kantons Zug wies eine gegen dieses Urteil erhobene Berufung ab, soweit es darauf eintrat.

B. gelangte daraufhin mit einer Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht. Sie beantragte die Abweisung der Klage, eventualiter die Reduktio [...]

Patrick Näf | legalis brief ArbR 19.06.2026