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URTEIL DES MONATS

Fristlose Kündigung nach Fehler im Zeiterfassungssystem

Art. 337 OR , Art. 337c OR

Fristlose Kündigung, Zeiterfassungssystem

B. (Arbeitnehmer und Beschwerdegegner) war seit dem 1. Juni 2015 bei der A. GmbH (Arbeitgeberin und Beschwerdeführerin) als Chemielaborant angestellt. Sein Beschäftigungsgrad von anfänglich 20 Stunden erhöhte sich zuerst auf 32 Wochenstunden und dann auf 40 Wochenstunden. Das monatliche Fixgehalt stieg durch diese Vertragsanpassung entsprechend an. Nach der letzten Erhöhung des Beschäftigungsgrades im Mai 2017 wurde die Sollarbeitszeit im Zeiterfassungssystem der Arbeitgeberin versehentlich nicht angepasst und der Arbeitnehmer erbrachte die vereinbarte Sollarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche nicht. Unabhängig davon erhielt er von der Arbeitgeberin den Lohn für ein Arbeitspensum von 40 Stunden pro Woche. Rund anderthalb Jahre später bemerkte die Arbeitgeberin den Fehler im Zeiterfassungssystem, worauf sie den Arbeitnehmer zu einem Personalgespräch aufbot. Anlässlich dieses Gesprächs gab Letzterer zu, seit einigen Monaten vom Fehler im Zeiterfassungssystem gewusst zu haben. Daraufhin kündigte d [...]

Flora Stanischewski / Elena Weller | legalis brief ArbR 19.12.2024