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URTEILSBESPRECHUNGEN

GAV Personalverleih – üblicher Lohn als Mindestlohn

vom

GAV, Mindestlohn, Personalverleih

Arbeitnehmer A. war bei der Personalverleihfirma P. angestellt. P. untersteht dem ave GAV Personalverleih. A. wurde in das Chemie- und Industrieunternehmen U. verliehen. Das Arbeitsverhältnis endete am 6. November 2016.

Am 26. März 2020 reichte A. ein Schlichtungsgesuch gegen P. ein. Er verlangte CHF 18‘330.95, eventualiter CHF 17‘161.95. In der Klagesumme enthalten war ein Betrag von CHF 9‘992.– für die von ihm geltend gemachte Differenz zwischen dem erhaltenen und dem üblichen Lohn, den er auf den ave GAV stützte. Zudem machte er diverse Schichtzulagen geltend.

Mit Urteil vom 22. März 2022 sprach das erstinstanzliche Gericht A. einen Betrag von CHF 8‘338.10 entsprechend den Schichtzulagen zu. Es wies den Anspruch auf die Differenzzahlung zwischen dem erhaltenen und dem üblichen Lohn ab. A. legte Berufung ein. Die Berufungsinstanz sprach A. die Differenz zwischen dem erhaltenen und dem üblichen Lohn zu. Die Forderung auf Schichtzulagen wurden abgewiesen. Beide Parteien ri [...]

Patrick Näf | legalis brief ArbR 16.04.2025