Gerechtfertigte fristlose Kündigung wegen Verletzung des Vertrauensverhältnisses

Art. 337 OR , Art. 321a OR

Fristlose Kündigung

Der Arbeitnehmer war seit 2014 als zweisprachiger Lehrer bei der Arbeitgeberin eingestellt. Die Arbeitgeberin kündigte dem Arbeitnehmer am 29. Mai 2017 aus organisatorischen Gründen ordentlich, was dieser jedoch ablehnte. Es folgten weitere Bestätigungen der Kündigung seitens der Arbeitgeberin.

Durch ihren Buchhalter erfuhr die Arbeitgeberin schliesslich, dass der Arbeitnehmer unbefugt auf den Computer seiner Vorgesetzten zugegriffen hatte und damit drohte, vertrauliche Dateien gegen die Arbeitgeberin zu verwenden. Daraufhin wurde dem Arbeitnehmer am 25. August 2017 wegen schweren Fehlverhaltens fristlos gekündigt.

Der Arbeitnehmer reichte daraufhin eine Klage beim Bezirksgericht Lausanne ein und forderte eine Entschädigung für die fristlose Kündigung sowie Bezahlung für unbezahlte Lehrstunden. Das Bezirksgericht entschied teilweise zugunsten des Arbeitnehmers und verurteilte die Arbeitgeberin zur Zahlung einer Entschädigung. Das Kantonsgericht des Kantons Waadt hob das erstinstan [...]

Christine Bassanello | legalis brief ArbR 17.04.2024