Gerichtszuständigkeit im Arbeitsrecht – ein Überblick anhand von zwei Fällen
Gerichtszuständigkeit im Arbeitsrecht
Zwei im April bzw. Mai 2026 ins Internet gestellte Entscheide des Bundesgerichts betreffen unter anderem die Zuständigkeit bei der Beurteilung von arbeitsrechtlichen Themen. Im einen Fall wurde die Qualifikation eines consulting agreement im Private-Equity-Kontext als Arbeitsvertrag angefochten. Im andern Fall hat das Zürcher Handelsgericht ausnahmsweise über Fragen aus einem Arbeitsvertrag entschieden. Dies gibt Anlass zu einer kurzen Tour d'Horizon zu Fragen der sachlichen Zuständigkeit[1], ergänzt mit einigen Hinweisen auf die beiden Entscheide. Der letzte Teil dieses Beitrags macht Vorschläge zur Suche nach der zuständigen Behörde.
1. Zusammenspiel von kantonalen und eidgenössischen Normen
a) Zivilprozessordnung (ZPO)
Mit dem Inkrafttreten der nationalen ZPO auf Anfang 2011 wurden alle bis dahin geltenden kantonalen Regeln über den Zivilprozess hinfällig. Aufgehoben wurde auch Art. 343 aOR
Georges Chanson | legalis brief ArbR 19.06.2026