Gleichbehandlungsgrundsatz, Schlussformel Arbeitszeugnis
Art. 322d OR , Art. 328 OR , Art. 330a OR
Arbeitszeugnis, BonusDas vorliegende Urteil befasst sich mit der Anwendung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf freiwillige Leistungen des Arbeitgebers (Gratifikation), wobei vorliegend die Anforderungen nicht erfüllt waren, wegen einer sachlich gerechtfertigten Ungleichbehandlung. Zudem ordnete das Gericht im Urteil eine Abänderung eines englischsprachigen Zeugnisses sowie der Dankesbezeugung in der Schlussformel des Arbeitszeugnisses an.
Ein Bonus war unstrittig als Gratifikation (Art. 322d OR) zu qualifizieren. Der Arbeitnehmer A forderte von der Arbeitgeberin B nachträglich die Auszahlung des Bonus basierend auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Ausfluss aus Art. 328 OR). Die Verweigerung einer Gratifikation an einzelne Mitarbeiter ist danach unzulässig, wenn das Gros der Belegschaft eine solche erhält und keine ernsthaften Pflichtverletzungen des fraglichen Mitarbeiters vorliegen. Zusätzlich muss aus der sachfremden Ungleichbehandlung eine den fraglichen Arbeitnehmer verletzende Geringschätzung vo [...]
Marco Kamber | legalis brief ArbR 18.07.2023