Kein Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Ersatzdienstleistung wegen fristloser Kündigung

Art. 337d OR , Art. 8 ZGB , Art. 55 ZPO

Fristlose Kündigung

Die Beschwerdeführerin ist eine im Bereich Treuhand, Finanzen und Family-Office tätige AG. Im Jahr 2020 kam es im Verwaltungsrat der Beschwerdeführerin zu internen Machtkämpfen. Als leitender Angestellter war B. mit den finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens betraut. Am 25. Mai 2020 kündigte B. seinen Vertrag zunächst ordentlich, löste ihn dann aber am 29. Mai 2020 fristlos wegen des angeblich zu hohen Drucks auf seine Person auf.

Sowohl das Arbeitsgericht Zürich als auch das Obergericht des Kantons Zürich wiesen die Klage der Beschwerdeführerin auf Schadenersatz wegen des aus der fristlosen Kündigung des Beschwerdegegners resultierenden Verdienstausfalls ab, obwohl beide Instanzen die fristlose Kündigung als ungerechtfertigt qualifizierten. Somit hatte das Bundesgericht vorliegend einzig zu beurteilen, ob die Beschwerdeführerin Anspruch auf Schadenersatz nach Art. 337d OR hat.

Erwägungen

Die Beschwerdeführerin argumentierte, dass sie infolge Ausscheidens des [...]

Christine Bassanello | legalis brief ArbR 17.04.2024